Allgemeine Geschäftsbedingungen Alpi Apartments

 

§ 1 . Geltungsbereich der AGB
1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Alpi Apartments.

2.) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.

3.) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§ 2 . Beherbergungsvertrag
1.) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

2.) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

 

§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer überdurchschnittlichen Ferienwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

2.) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

3.) Sämtliche Preise schließen die derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ein.

4.) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 der AGB / Buchungsbestätigung des jeweiligen Onlineportals (Booking.com/AirBnB/Expedia/Fewo-Direkt) genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis. Der Gastgeber ist nicht verpflichtet, zusätzliche Personen auch gegen Entgelt aufzunehmen, jedoch die Anzahl der tatsächlich gebuchten Personen laut Buchungsbestätigung. Falls unangemeldete Personen in der Wohnung übernachten, kann der Gastgeber die Buchung stornieren und die Kosten in voller Höhe einbehalten. Bei Verstößen fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € pro unangemeldete Person an.

5.)

die zahlung des für die überlassung der ferienwohnung vereinbarten preises sowie für die mit dem gast vereinbarten weiteren leistungen ist wie folgt fällig:

zahlungsbedingungen nicht kostenfrei stornierbar:

100 % anzahlung nach rechnungserhalt: fällig sofort ohne abzug.

zahlungsbedingungen kostenlos stornierbar:

Eine Anzahlung ist nicht nötig. Die Gesamtbetrag muss bis 30 Tage vor Anreise beim Gastgeber eingegangen sein.

6.) der anbieter behält sich vor, von dem gast vor der anreise eine angemessene vorauszahlung auf den für die überlassung der ferienwohnung vereinbarten preis sowie die mit dem gast vereinbarten weiteren leistungen zu verlangen. kann der anbieter bis zum 14. tag (bei sofortiger fälligkeit bis zum 3. tag, wenn die anreise bereits in den nächsten tagen ist, muss der betrag vor der anreise beim gastgeber eingegangen sein.) nach der übermittlung der buchungsbestätigung keinen zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach verstreichen einer vom anbieter gesetzten angemessenen nachfrist leistet, so ist der anbieter berechtigt, vom vertrag zurückzutreten. bei einem rücktritt durch den anbieter ist die buchung mit einer stornierungsgebühr von 80 % des buchungsbetrages verbunden. abzüglich der ortsüblichen kurtaxe, wenn diese ausgewiesen wurde. der gastgeber muss dies dem gast schriftlich mitteilen. § 5 absatz 1 ist entsprechend anzuwenden.


7.) bei direktbuchungen über den gastgeber sind die kurtaxe bereits miteingeschlossen. diese werden auf der buchungsbestätigung separat ausgewiesen. bei änderung der gesetzlichen umsatzsteuer oder der neueinführung, änderung oder abschaffung lokaler abgaben auf den leistungsgegenstand nach vertragsschluss werden die preise entsprechend angepasst. bei verträgen mit verbrauchern gilt dieses nur, wenn der zeitraum zwischen vertragsabschluss und vertragserfüllung vier monate überschreitet.

§ 4 . allgemeine rechte und pflichten; hausordnung
1.) der gast hat die ihm überlassene ferienwohnung und dessen inventar pfleglich zu behandeln. der gast ist zur einhaltung der hausordnung verpflichtet. von 22.00 uhr bis 7.00 uhr gilt die nachtruhe. in dieser zeit ist besondere rücksichtnahme auf die nachbarn auch in den hauseingängen und treppenhäusern geboten. um eine störung zu vermeiden, sind tv- und audiogeräte auf zimmerlautstärke einzustellen.
partys / veranstaltungen / feiern sind im gesamten haus/wohnung nicht erlaubt. stellt der gastgeber fest, dass partys / veranstaltungen oder feiern jeglicher art durchgeführt werden, oder die nachtruhe nicht eingehalten wird, fällt eine vertragsstrafe in höhe von 1.500,00 € netto zzgl. der gesetzlich gültigen mehrwertsteuer an.


2.) für die dauer der überlassung der ferienwohnung ist der gast verpflichtet, bei verlassen der ferienwohnung fenster (außer angekippt) und türen geschlossen zu halten, sämtliche heizkörper auf niedrige stufe zu regeln sowie licht und technische geräte auszuschalten.


3.) das grillen jeglicher art auf balkone / terrassen / garten sind aus sicherheitsgründen strengstens untersagt. bei zuwiderhandlungen kann der anbieter eine pauschale vertragsstrafe in höhe von bis zu 1.500,00 € zzgl. der aktuell gesetzlichen mehrwertsteuer zzgl. falls ein schaden vorhanden ist, bis zur vollen höhe des schadens in rechnung stellen.
unsere ferienwohnungen sind mit einer brandmeldeanlage ausgestattet, dass mit der feuerwehrzentrale verbunden ist. falls ein alarmsystem ausgelöst wird, weil in der wohnung geraucht oder im terrassenbereich gegrillt wurde, rückt die feuerwehr automatisch an. hier sind die entstehenden kosten durch den einsatz in voller höhe durch den gast zu begleichen. der gastgeber behält sich das recht zu schadenersatzleistungen vor.


4.) die unterbringung von haustieren jeder art sind in den ferienwohnungen nicht erlaubt. werden haustiere untergebracht, kann der gastgeber bzw. der vermieter eine reinigungspauschale in höhe 1.500,00 euro zzgl. aktuell gültigen gesetzliche mehrwertsteuer in rechnung stellen. dies hat den hintergrund, dass wir allen gästen eine allergiefreie wohnung anbieten. kann aufgrund einer tierhaltung eine allergiefreie weiter vermietung nicht erfolgen, trägt der gast alle weiteren kosten für die mietausfälle sowie die die ersatzunterkunft der neu anreisenden gäste.


5.) in der ferienwohnung gilt ein allgemeines rauchverbot. bei zuwiderhandlungen kann der anbieter eine reinigungspauschale in höhe von bis zu 200,00 € (netto) in rechnung stellen. kann aufgrund dessen, dass in der wohnung geraucht wurde eine weitere vermietung als rauchfreie unterkunft nicht erfolgen, trägt der gast alle weiteren kosten für den mietausfall zuzüglich einer ersatzunterkunft der neu anreisenden gäste. rauchen ist nur auf balkonen und terrassen erlaubt. die zigaretten entsorgen sie bitte im aschenbecher.


6.) die internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen bestimmungen verstößt. strafbare handlungen (insbesondere widerrechtliche downloads, seitenaufrufe) werden zur anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. für eine widerrechtliche nutzung des internets haftet allein der gast.

7.) der anbieter hat ein jederzeitiges zutrittsrecht zu der ferienwohnung, insbesondere bei gefahr im verzug. bei einem verstoß der hausordnung hat der gastgeber ein jederzeitiges zutrittsrecht ohne ausübung der vorabinformation an den gast

8.) für eingebrachte sachen des gastes haftet der anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte sachen im sinne der §§ 701 f. bgb. eine haftung des anbieters nach diesen vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. dies gilt ausdrücklich auch für wertgegenstände, die der gast in der ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. unsere ferienwohnungen wurden nicht kindergerecht eingerichtet. (keine sicherheitssteckdosen für kinder / treppen haben z. b. kein kinderschutz /küchen, tische, betten schränke können eckige kanten haben. sie sind dazu verpflichtet, ihrer sorgfaltspflicht gegenüber ihren kindern nachzugehen.

§ 5 . rücktritt vom vertrag / abbestellung; stornierung, wertgutschein

1.) ein rücktritt des kunden von dem mit der ferienwohnung geschlossenen vertrag ist nur möglich, wenn ein rücktrittsrecht -kostenlose stornierung bis zum vereinbarten datum- im vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. eine nicht kostenfrei stornierbare rate ist dagegen vom gesamtpreis günstiger, dass im gegenzug eben nicht kostenfrei storniert werden kann, unabhängig vom stornierungsgrund. dazu zählt auch die nichtanreise. dies gilt nicht in fällen des leistungsverzuges des anbieters oder einer von ihm zu vertretenden unmöglichkeit der leistungserbringung.
die vereinbarung eines rücktrittsrechtes sowie die etwaige zustimmung zu einer vertragsaufhebung sollen jeweils in textform erfolgen. sofern zwischen dem anbieter und dem kunden ein termin zum kostenfreien rücktritt vom vertrag vereinbart wurde, kann der kunde - anbieter bis dahin vom vertrag zurücktreten, ohne zahlungs- oder schadensersatzansprüche der ferienwohnung - gastes auszulösen. die kostenlose stornierung innerhalb der kostenlosen stornierungsfrist gilt ebenfalls für den gastgeber. das rücktrittsrecht des kunden/anbieter erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten termin sein recht zum rücktritt gegenüber dem anbieter ausübt. ist ein rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches rücktritts- oder kündigungsrecht und stimmt der gastgeber einer vertragsaufhebung nicht zu, behält der anbieter den anspruch auf die vereinbarte vergütung in höhe des buchungsbetrages  -80% des buchungsbetrages- trotz nichtinanspruchnahme der leistung.
wird die buchung vom anbieter storniert, weil sich der gast im zahlungsverzug laut § 3 befindet, behält der anbieter den anspruch auf die vereinbarte vergütung in höhe des buchungsbetrages (80% des buchungsbetrages) trotz nichtinanspruchnahme der leistung. die stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem anbieter/gast erfolgen. als stornierungstag gilt der tag des zugangs der stornierung beim anbieter/gast.

2.) erscheint der gast am anreisetag nicht, so gilt der vertrag als storniert. die nichtanreise ist mit einer stornierungsgebühr von 80% des buchungsbetrages verbunden. zusätzlich kann der anbieter von dem gast eine verwaltungsgebühr in höhe von 100,00 € (netto) verlangen.

3.) sofern ein rücktrittsrecht des gastes innerhalb einer bestimmten frist gemäß abs. 1 schriftlich vereinbart wurde, ist der anbieter in diesem zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom vertrag zurückzutreten. auch wenn anfragen anderer gäste nach der vertraglich gebuchten ferienwohnung vorliegen und der gast auf rückfrage des anbieters auf sein recht zum rücktritt nicht verzichtet.

4.) ferner ist der anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem grund vom vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. b. a) höhere gewalt unter anwendung §5 absatz 5.1 oder andere vom anbieter nicht zu vertretende umstände die erfüllung des vertrages unmöglich machen, b) die ferienwohnung unter irreführender oder falscher angabe wesentlicher tatsachen, z. b. in der person des gastes oder bzgl. des zwecks oder bzgl. der belegung oder bzgl. der unterbringung von tieren, gebucht wurde, c) die ferienwohnung zu anderen als zu wohnzwecken genutzt wird, d) der anbieter begründeten anlass zu der annahme hat, dass die inanspruchnahme der leistung die sicherheit oder den hausfrieden anderer gäste oder nachbarn oder das ansehen des anbieters in der öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem herrschafts- bzw. organisationsbereich des anbieters zuzurechnen ist.

6.) der anbieter hat den gast von der ausübung des rücktritts- bzw. kündigungsrechts unverzüglich in kenntnis zu setzen. bei berechtigtem rücktritt bzw. bei berechtigter kündigung durch den anbieter entsteht kein anspruch des gastes auf schadensersatz. es besteht auch kein anspruch auf eine rückzahlung des buchungsbetrages. der gast hat dem anbieter alle von ihm zu vertretenden schäden aufgrund eines rücktritts bzw. einer außerordentlichen kündigung zu ersetzen.

§ 6 . haftung; verjährung, schäden

1.) der anbieter haftet für seine verpflichtungen aus dem vertrag. die haftung ist auf vorsatz und grobe fahrlässigkeit des anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. sollten störungen oder mängel an den leistungen des anbieters auftreten, wird sich der anbieter bei kenntnis oder auf unverzügliche rüge des gastes bemühen, die störung oder den mangel zu beseitigen. der gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die störung oder den mangel zu beseitigen und einen möglichen schaden gering zu halten.

2.) für eingebrachte sachen des gastes haftet der anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte sachen im sinne der §§ 701 f. bgb. eine haftung des anbieters nach diesen vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. dies gilt ausdrücklich auch für wertgegenstände, die der gast in der ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

3.) der anbieter kann bei der anreise die entrichtung einer kaution in höhe von 200,00 € je wohnung verlangen. zwischen weihnachten und silvester bis zu 500 € je wohnung. der gast haftet für alle schäden, die er, seine mitreisenden oder seine besucher in dem haus der ferienwohnung, in der ferienwohnung und/oder am inventar der ferienwohnung verursacht hat/haben. die schadensregulierung erfolgt zum neuwert der beschädigten sachen. der gast hat die möglichkeit, die kaution in bar oder mit einer kreditkarte zu hinterlegen. bei eintritt eines schadens, wird die kaution bis zur höhe des schadens einbehalten bzw. die vorgelegte kreditkarte belastet. falls der verursachte schaden bzw. schäden höher als wie die einbehaltene kaution übersteigen, ist der schadenverursacher verpflichtet, den schaden bzw. schäden bis zur tatsächlichen höhe des neuwertes vorort zu bezahlen bzw. die kreditkarte wird bis zur tatsächlichen höhe des schadens nachbelastet.
der anbieter erstattet diese kaution bei rechtzeitiger räumung der ferienwohnung und herausgabe aller schlüssel am abreisetag, sofern mit dem gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die ferienwohnung keine von dem gast zu vertretenden schäden aufweist.
der gast ist verpflichtet, dem gastgeber, schäden unverzüglich anzuzeigen. dies gilt insbesondere auch bei solchen schäden, die sich auch auf andere wohnungen im haus auswirken können (z. b. wasserschäden, feuerschäden).

4.) ansprüche des gastes verjähren innerhalb von 10 tagen, es sei denn der anbieter haftet wegen vorsatzes. ansprüche des anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen frist. ein berechtigter rücktritt der ferienwohnung begründet keinen anspruch des kunden auf schadensersatz.


 

§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
1.) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag, je nach der Vereinbarung in der Buchungsbestätigung zwischen ab 14:00 Uhr oder ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise kann bis 24.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise nach 24:00 Uhr ist mit einem Nachtzuschlag von 45,00€ inkl. der derzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer verbunden. Eine Anreise vor 14.00 Uhr oder 16:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

2.) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen sowie eine gültige Kreditkarte vorzulegen.

3.) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung je nach Vereinbarung in der Buchungsbestätigung zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 100,00 € (netto) bei einer Räumung bis 12:00 Uhr b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 12.00 Uhr . c) Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

4.) Die Räumung gemäß Abs. 3 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden bzw. die Unterkunft vom Anbieter/Vertreter abgenommen wurde.

 

§ 8 .Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung oder wegen der aktuellen Lage (Covid 19) erforderlich. Sehen Sie weitere Informationen zum Datenschutz auf unserer Homepage.

 

§ 9 . Schlussbestimmungen
1.) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Garmisch Partenkirchen, Deutschland.

3.) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

4.) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr Garmisch Partenkirchen, Deutschland. Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Garmisch Partenkirchen, Deutschland.

5.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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